Was beinhaltet das AGG?

Was beinhaltet das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Welche Benachteiligungen sind dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG verboten?

Benachteiligungsverbot. Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.

Auf welche Bereiche bezieht sich das AGG?

Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger*innen und dem Staat. Es ist also nicht im Bereich des öffentlichen Rechts anwendbar.

Was ist Diskriminierung AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Was ist das AGG?

„AGG“ ist die Abkürzung für „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, das umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird. Es ist ein deutsches Bundesgesetz, das 2006 in Kraft trat.

Wann greift AGG?

Nach § 2 Abs 4 AGG gilt das AGG bei Kündigungen nicht. Hier gelten ausschließlich die Regelungen aus dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Welches sind gemäß AGG und je nach den Umständen die Rechte der Beschäftigten?

In § 14 AGG ist ein Leistungsverweigerungsrecht für Beschäftigte vorgesehen. Die betroffenen Beschäftigten sind berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

Was ist das AGG für ein Gesetz?

Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Erstmalig entstand dadurch ein Gesetz, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Diskriminierung aus diversen Gründen schützen soll.

Wo ist das Beschwerderecht im AGG geregelt?

Das Beschwerderecht nach § 13 AGG soll den Beschäftigen den direkten Zugang zum Arbeitgeber ermöglichen. Möglich wäre, dass die Interessenvertretungen zur Unterstützung tätig werden oder gemeinsames, paritätisch besetztes Gremium, eingesetzt wird.

Was heist diskriminieren?

Diskriminierung bedeutet zwar im Wortsinn nur „Unterscheidung“. Juristisch und politisch sind damit aber nur die Unterscheidungen gemeint, die Ausgrenzung, Erniedrigung und Benachteiligung bedeuten. „Antidiskriminierung“ bezeichnet also etwas, was sich gegen diese Ungleichheiten richtet.

Wie gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Arbeitnehmer und Auszubildende?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt in seinem arbeitsrechtlichen Teil ( §§ 6–18) für Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers, also primär in der Privatwirtschaft. Es schließt auch Stellenbewerber ein.

Was verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht Religion und Weltanschauung, Behinderung Alter (jedes Lebensalter) sexuelle Identität

Wie gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei der Kündigung?

In einem Grundsatzurteil im November 2008 entscheidet das Bundesarbeitsgericht, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur bei Einstellungen und während der Berufsausübung gilt, sondern ebenso bei der Kündigung zu berücksichtigen ist.

Was ist der Grundsatz der Gleichbehandlung?

Allgemein [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Schon bisher galt der in Art. 3 Grundgesetz (GG) normierte Grundsatz der Gleichbehandlung, allerdings nur für das Handeln des Staates. Im Verhältnis der Bürger untereinander ist Art. 3 GG, wie alle Normen des öffentlichen Rechts, grundsätzlich nicht anwendbar.

https://www.youtube.com/watch?v=aHZUw3JbPXU

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